§ 1 - VERTRAGSLAUFZEIT
Ein Mietverhältnis für die Unterkunft ist gewährt für maximal X Personen und für einen Zeitraum, welcher:
- am XX ab frühestens 16H00 beginnt und
- am XX um spätestens 10H00 endet.
Die Ankunft muss spätestens um 20H Uhr
erfolgen. Ein zusätzlicher Pauschalbetrag von 25 EUR kann verlangt
werden, falls die Anreise viel später erfolgt (ausser falls eine
Schlüsselbox vorhanden ist).
§ 2 - PREIS
Die vorliegende Unterkunft ist gewährt und akzeptiert gegen einen Pauschalbetrag von XX € (exkl. Kurtaxe).
Inbegriffen
sind die Warmmiete + Honorargebühren (+ Endreinigung + Nebenkosten
(falls nicht anders in der Objektbeschreibung erwähnt), welche wie folgt
zu begleichen sind:
ANZAHLUNG (frz. acompte) in Höhe von XX € 6 Monate vor Reisebgeinn;
RESTBETRAG (frz. solde) der Miete in Höhe von XX € ein Monat vor dem vorhergesehenen Antritt des Mietverhältnisses.
Bei Nichterfüllung der Bedingungen und falls das Objekt nicht
weitervermietet werden kann, verbleiben die erlittenen finanziellen
Ausfälle an den Eigentümer und die an die Agentur zu entrichtenden
Honorare zu Lasten des Urlaubgastes. Die vorgeleistete Anzahlung auf die
Miete wird in allen Fällen als Aufwandsentschädigung einbehalten.
§ 3 - RECHTLICHE REGELUNG DES VERTRAGS
Das
vorliegende Mietobjekt gilt ausschließlich als zeitweiliger
Freizeitaufenthalt. Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder
Zweitsitz beansprucht werden und der Urlaubsgast darf keiner
gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Dementsprechend unterliegt der Vertrag
der französischen Gesetzeslage gemäß dem Code Civil als auch der hier aufgeführten Bedingungen.
§ 4 - KAUTION
Der
Urlaubsgast übergibt der Agentur bei der Bereitstellung oder vor dem
Antritt der Räumlichkeiten eine Kaution, um sowohl den Schutz der Möbel
oder der Immobilie gegen eventuell entstandene Schäden während dem
Aufenthalt zu gewährleisten, als auch die Endreinigung, den Strom-, Gas-
oder Wasserverbrauch (wenn diese nicht im Mietpreis inbegriffen sind)
zu kompensieren.
Die Kaution wird in Form einer Vorautorisierung hinterlegt, d. h. die
angegebene Summe wird 1-2 Tage vor Antritt mittels einer VISA oder
Mastercard auf dem Konto des Urlaubgastes gesperrt. Hierfür erhält der
Urlaubsgast eine SMS oder eine E-Mail. Falls dieser Vorgang nicht
funktionieren sollte, kann die Agentur eine Überweisung oder Barzahlung
verlangen, welche nach der Abreise zurückerstattet wird. In diesem Fall
müssen der IBAN und BIC des Urlaubsgasts zugesendet werden.
Die hinterlegte Kaution wird dem Urlaubsgast so schnell wie möglich
und spätestens nach 60 Tagen ab der Abreise zurückerstattet, abzüglich
eventuell festgestellter Beanstandungen bei der Objektabnahme
(Endreinigung, Verbrauchskosten, die nicht im Preis inbegriffen sind,
Schäden). Diese Frist kann im Falle eines Schadensfalls verlängert
werden. Wenn sich die Summe der hinterlegten Kaution als unzureichend
erweist, verpflichtet sich der Urlaubsgast diese zu vervollständigen.
§ 5 - VERSICHERUNG / STORNIERUNG
Der
Urlaubsgast ist bei einer gängigen Versicherungsgesellschaft während
dem Aufenthalt gegen Risiken wie Diebstählen, Feuer- und Wasserschäden
und sonstigen Beschädigungen (z. B. Mobiliar) versichert und muss dieses
der Agentur beim Abschluss des Vertrages gegenüber vorweisen.
Dementsprechend lehnt Letzterer jegliche Verantwortung von Ansprüchen
ab, den seine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens auf den
Urlaubsgast ausüben könnte.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis des vorliegenden
Mietvertrags inbegriffen. Eine fakultative Reiserücktrittsversicherung
kann abgeschlossen werden, dessen Link per E-Mail zugesendet wurde.
Gemäß dem Artikel L214-1 à L214-3 des Code de la consommation
verpflichten sich beide Parteien nach Zahlung der Anzahlung das
angegebene Objekt zu vermieten (sofern die beiden Parteien nichts
anderes vereinbart haben). Wenn einer von beiden vom Vertrag zurücktritt
oder seine Meinung ändert, kann er zur Zahlung von Schadensersatz
verurteilt werden. Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten.
Bei
Stornierung der Buchung auf Initiative der Agentur: Die Agentur kann
den Vertrag stornieren, wenn eines der genannten Ereignisse
(klimatische, sanitäre, politische...) sie daran hindert, den Vertrag zu
erfüllen. Sie benachrichtigt den Urlaubsgast so schnell wie möglich vor
Beginn des Aufenthalts. Sie erstattet dem Urlaubsgast die gezahlten
Beträge vollständig und so schnell wie möglich und in jedem Fall
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung des Vertrags. Sie
ist nicht verpflichtet, dem Urlaubsgast eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen (Artikel L. 211-14 und R. 211-10 des Code du Tourisme).
Beispiele für außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse, die von der Stornierung betroffen sind:
- Naturkatastrophen : Stürme (Lothar, Ciaràn), Erdbeben, Überschwemmungen ...
-
Sanitär: präfektorale Einschränkungen, welche während dem gebuchten
Zeitraum gelten und einen Urlaubsaufenthalt nicht ermöglichen.
- Politisch: Bürgerkrieg, Attentate, Unruhen ...
§ 6 - ANKUNFTSFORMALITÄTEN
Die
Schlüsselübergabe findet am Tag der Anreise statt. Eine pauschale Summe
von 60 € inkl. Steuern wird im Falle eines Verlustes der vorher
übergebenen Schlüssel vom Urlaubsgast erfordert. Außerhalb der
angegebenen Ankunftszeit (siehe § 1 - Vertragslaufzeit) erfolgt keine
Schlüsselübergabe. Eine spätere Ankunft ist gegen einen pauschalen
Aufpreis in Ausnahmefällen möglich. Der Urlaubsgast muss seine ungefähre
Ankunftszeit 48 Stunden vor seiner Anreise ankündigen.
Im Falle einer Abwesenheit des Übergabeprotokolls am Tage des
Antritts des Mietverhältnisses, geht der Urlaubsgast davon aus, die
Unterkunft im guten Zustand anzutreten und diese auch in diesem wieder
zu übergeben (gemäß Art. 1731 Code Civil). Das Inventar aller
Möbelstücke in der Mietunterkunft muss seinerseits überprüft und an die
Agentur innerhalb von 2 Tagen ab dem Anreisedatum mit dessen Anmerkungen
und Beobachtungen zurückgegeben werden. Ist diese Frist überschritten,
wird das Inventar als angemessen angesehen. Falls der Urlaubsgast
Zugriff auf einen Briefkasten benötigt, muss er die Agentur mindestens
zwei Wochen vorm Reiseantritt darüber informieren, damit diese
ausreichen Zeit hat die Informationen diesbezüglich weitergeben zu
können.
§ 7 - AUFENTHALTSBEDINGUNGEN
Wünscht
der Urlaubsgast seinen Aufenthalt zu verlängern, muss er seine Anfrage
mindestens 3 Tage vor Beendigung seiner Mietzeit stellen. Wenn die
Verlängerung ermöglicht ist, so ist die zu zahlende Summe sofort zu
entrichten. Wenn der Urlaubsgast jedoch die Räumlichkeiten nicht
zeitgemäß freigibt (siehe § 1 - Vertragslaufzeit), wäre er verpflichtet,
eine für den im ursprünglichen Vertrag nicht vorhergesehenen Zeitraum
fällige Belegungsgebühr zu zahlen, da der Nachmieter bei seiner Ankunft
beeinträchtigt wäre und somit eine Schadensgebühr für sich beanspruchen
kann.
Der Urlaubsgast muss dringende und notwendige Sanierungs- oder andere
Renovierungsarbeiten in der Unterkunft während seinem Aufenthalt ohne
Schadensaufwand hinnehmen und zulassen.
Bei einem Mehrfamilienhaus muss sich der Urlaubsgast an die Regeln der Hausverwaltung halten.
Falls das Grundstück des gemieteten Objektes von einem Gärtner oder
Gartenunternehmen gepflegt wird, versuchen die Agentur oder der
Eigentümer den Urlaubsgast im Rahmen des Möglichen über etwaige
Eingriffe zu informieren. Der Urlaubsgast duldet jede Arbeit im Garten,
um nicht die Planung des Gärtners zu kompromittieren.
Der Urlaubsgast verpflichtet sich dazu die sanitären Einrichtungen
oder Abwassersysteme nicht zu verstopfen, um zusätzliche Kosten bei der
Beendigung der Mietlaufzeit zu vermeiden.
Die Agentur oder Eigentümer sind nicht verantwortlich für Internet-,
Strom- oder Wasserausfälle, welche durch das öffentliche Netz verursacht
werden.
Der Urlaubsgast kann bei Kündigung des Mietvertrags die Unterkunft in
keinem Fall weder untervermieten noch das Mietverhältnis ohne
Einwilligung der Agentur abbrechen. Der Urlaubsgast hat die Ruhe in der
Nachbarschaft zu wahren.
Falls nicht anders angegeben, verfügt die Ferienunterkunft über keine Bettwäsche, Duschvorleger, Geschirrtücher oder Handtücher.
Die Räumlichkeiten können nur von der im § 1 - Vertragslaufzeit
genannten Personenanzahl inklusive Kinder belegt werden. Sollte die
Anzahl der Personen übersteigen, so ist eine vorherige Absprache mit der
Agentur notwendig, um dessen Zustimmung einzuholen. Im Falle einer
Zusage, kann die Agentur einen Pauschalbetrag erhaben.
Ohne die Zustimmung der Agentur sind keine Tiere in der Unterkunft
zugelassen. Für den Fall, dass die Agentur ein Haustier akzeptiert
(Hund, Katze), ist vom Urlaubsgast zu sorgen, dass sein Haustier keine
Schäden in der Unterkunft verursacht, die Nachbarn nicht belästigt und
nie unbeaufsichtigt bleibt.
Rauchen oder Dampfrauchen ist in der Unterkunft (einschließlich ihres Außenbereichs) verboten.
In der Ferienunterkunft ist die Nutzung des Telefons als
Festnetzverbindung und das Aufladen eines Hybrid oder Elektroautos
untersagt. Kostenpflichtige Abos für Fernseherpakete dürfen nicht ohne
vorherige Zustimmung abgeschlossen werden.
Nur die Gebrauchsgegenstände, welche ausdrücklich und schriftlich in
der Objektbeschreibung angegeben sind, dürfen/können verwendet werden.
Kamine oder Heizöfen z. B., welche nicht angegeben sind, sind in diesem
Fall nur als Dekoration zu betrachten.
Wenn der Urlaubsgast die hier aufgeführte oder andere Unterkünfte vom
selben Vermieter auch im Folgejahr zu mieten wünscht, verpflichtet es
sich dazu dies über die Vermittlung der Agentur vorzunehmen.
§ 8 - ABREISEFORMALITÄTEN
Am
Tag der Abreise erfolgt eine Objektabnahme, welche einem Protokoll
unterliegt. Der Urlaubsgast muss alle verstellten Gegenstände in die
vorgesehenen Räume zurückstellen. Er muss für alle beschädigten oder
fehlenden Gegenstände aufkommen, für die er während dem Aufenthalt
verantwortlich ist. Wenn die aufzukommende Summe über den Kautionsbetrag
liegt, so ist der Urlaubsgast ausdrücklich dazu verpflichtet die
Differenz zu begleichen. Der Urlaubsgast muss der Agentur mindestens 3
Tage im Voraus über die Formalitäten zur Abreise informieren (außer bei
Kurztrips).
Die Agentur behält sich das Recht vor alle Formalitäten nach der
Abreise des Urlaubgasts abzuschließen. In diesem Fall wird die
Mietkaution so schnell wie möglich innerhalb und spätestens von 60 Tagen
nach der Abreise zurückerstattet. Der Urlaubsgast muss die Unterkunft
im sauberen Zustand übergeben, dazu gehören auch das Geschirr, die
Haushaltsgeräte, Teppiche, Müllentsorgung etc. Die Nichteinhaltung dieser Klausel zieht
Gebühren für die Instandsetzung nach sich.
Die Agentur behält sich das Recht vor die Bedingungen falls notwendig anzupassen.
§ 9 - GERICHTSSTAND
Für
die Ausführung des vorliegenden Vertrags wählen die unterzeichnenden
Parteien als Standort die Büros der Agentur und vereinbaren, dass im
Falle einer Anfechtung das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die
gemietete Unterkunft liegt.
§ 10 - VERBRAUCHERMEDIATION - GÜTLICHE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Für
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden
Vertrags wird der Mieter, sofern er ein "Verbraucher" im Sinne des
einleitenden Artikels des Verbraucherschutzgesetzes ist, darüber
informiert, dass er sich auf schriftlichtem Weg an den
Verbraucherschlichter wenden kann.
CM2C - 49 Rue de Ponthieu - 75008 Paris
Oder auf elektronischem Weg, indem er das entsprechende Formular auf der CM2C-Website ausfüllt:
cm2c