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Conciergerie Viassoise
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Muster des MIETVERTRAGES

§ 1 - VERTRAGSLAUFZEIT
Ein Mietverhältnis für die Unterkunft ist gewährt für maximal X Personen und für einen Zeitraum, welcher:
- am XX ab frühestens 16H00 beginnt und
- am XX um spätestens 10H00 endet.
Die Ankunft muss spätestens um 20H Uhr erfolgen. Ein zusätzlicher Pauschalbetrag von 25 EUR kann verlangt werden, falls die Anreise viel später erfolgt (ausser falls eine Schlüsselbox vorhanden ist).

§ 2 - PREIS
Die vorliegende Unterkunft ist gewährt und akzeptiert gegen einen Pauschalbetrag von XX € (exkl. Kurtaxe).
Inbegriffen sind die Warmmiete + Honorargebühren (+ Endreinigung + Nebenkosten (falls nicht anders in der Objektbeschreibung erwähnt), welche wie folgt zu begleichen sind:

ANZAHLUNG (frz. acompte) in Höhe von XX € 6 Monate vor Reisebgeinn;
RESTBETRAG (frz. solde) der Miete in Höhe von XX € ein Monat vor dem vorhergesehenen Antritt des Mietverhältnisses.
Bei Nichterfüllung der Bedingungen und falls das Objekt nicht weitervermietet werden kann, verbleiben die erlittenen finanziellen Ausfälle an den Eigentümer und die an die Agentur zu entrichtenden Honorare zu Lasten des Urlaubgastes. Die vorgeleistete Anzahlung auf die Miete wird in allen Fällen als Aufwandsentschädigung einbehalten.

§ 3 - RECHTLICHE REGELUNG DES VERTRAGS
Das vorliegende Mietobjekt gilt ausschließlich als zeitweiliger Freizeitaufenthalt. Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder Zweitsitz beansprucht werden und der Urlaubsgast darf keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Dementsprechend unterliegt der Vertrag der französischen Gesetzeslage gemäß dem Code Civil als auch der hier aufgeführten Bedingungen.

§ 4 - KAUTION
Der Urlaubsgast übergibt der Agentur bei der Bereitstellung oder vor dem Antritt der Räumlichkeiten eine Kaution, um sowohl den Schutz der Möbel oder der Immobilie gegen eventuell entstandene Schäden während dem Aufenthalt zu gewährleisten, als auch die Endreinigung, den Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch (wenn diese nicht im Mietpreis inbegriffen sind) zu kompensieren.
Die Kaution wird in Form einer Vorautorisierung hinterlegt, d. h. die angegebene Summe wird 1-2 Tage vor Antritt mittels einer VISA oder Mastercard auf dem Konto des Urlaubgastes gesperrt. Hierfür erhält der Urlaubsgast eine SMS oder eine E-Mail. Falls dieser Vorgang nicht funktionieren sollte, kann die Agentur eine Überweisung oder Barzahlung verlangen, welche nach der Abreise zurückerstattet wird. In diesem Fall müssen der IBAN und BIC des Urlaubsgasts zugesendet werden.
Die hinterlegte Kaution wird dem Urlaubsgast so schnell wie möglich und spätestens nach 60 Tagen ab der Abreise zurückerstattet, abzüglich eventuell festgestellter Beanstandungen bei der Objektabnahme (Endreinigung, Verbrauchskosten, die nicht im Preis inbegriffen sind, Schäden). Diese Frist kann im Falle eines Schadensfalls verlängert werden. Wenn sich die Summe der hinterlegten Kaution als unzureichend erweist, verpflichtet sich der Urlaubsgast diese zu vervollständigen.

§ 5 - VERSICHERUNG / STORNIERUNG
Der Urlaubsgast ist bei einer gängigen Versicherungsgesellschaft während dem Aufenthalt gegen Risiken wie Diebstählen, Feuer- und Wasserschäden und sonstigen Beschädigungen (z. B. Mobiliar) versichert und muss dieses der Agentur beim Abschluss des Vertrages gegenüber vorweisen. Dementsprechend lehnt Letzterer jegliche Verantwortung von Ansprüchen ab, den seine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens auf den Urlaubsgast ausüben könnte.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis des vorliegenden Mietvertrags inbegriffen. Eine fakultative Reiserücktrittsversicherung kann abgeschlossen werden, dessen Link per E-Mail zugesendet wurde.
Gemäß dem Artikel L214-1 à L214-3 des Code de la consommation verpflichten sich beide Parteien nach Zahlung der Anzahlung das angegebene Objekt zu vermieten (sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben). Wenn einer von beiden vom Vertrag zurücktritt oder seine Meinung ändert, kann er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden. Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten.

Bei Stornierung der Buchung auf Initiative der Agentur: Die Agentur kann den Vertrag stornieren, wenn eines der genannten Ereignisse (klimatische, sanitäre, politische...) sie daran hindert, den Vertrag zu erfüllen. Sie benachrichtigt den Urlaubsgast so schnell wie möglich vor Beginn des Aufenthalts. Sie erstattet dem Urlaubsgast die gezahlten Beträge vollständig und so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung des Vertrags. Sie ist nicht verpflichtet, dem Urlaubsgast eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen (Artikel L. 211-14 und R. 211-10 des Code du Tourisme).

Beispiele für außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse, die von der Stornierung betroffen sind:
- Naturkatastrophen : Stürme (Lothar, Ciaràn), Erdbeben, Überschwemmungen ...
- Sanitär: präfektorale Einschränkungen, welche während dem gebuchten Zeitraum gelten und einen Urlaubsaufenthalt nicht ermöglichen.
- Politisch: Bürgerkrieg, Attentate, Unruhen ...

§ 6 - ANKUNFTSFORMALITÄTEN
Die Schlüsselübergabe findet am Tag der Anreise statt. Eine pauschale Summe von 60 € inkl. Steuern wird im Falle eines Verlustes der vorher übergebenen Schlüssel vom Urlaubsgast erfordert. Außerhalb der angegebenen Ankunftszeit (siehe § 1 - Vertragslaufzeit) erfolgt keine Schlüsselübergabe. Eine spätere Ankunft ist gegen einen pauschalen Aufpreis in Ausnahmefällen möglich. Der Urlaubsgast muss seine ungefähre Ankunftszeit 48 Stunden vor seiner Anreise ankündigen.
Im Falle einer Abwesenheit des Übergabeprotokolls am Tage des Antritts des Mietverhältnisses, geht der Urlaubsgast davon aus, die Unterkunft im guten Zustand anzutreten und diese auch in diesem wieder zu übergeben (gemäß Art. 1731 Code Civil). Das Inventar aller Möbelstücke in der Mietunterkunft muss seinerseits überprüft und an die Agentur innerhalb von 2 Tagen ab dem Anreisedatum mit dessen Anmerkungen und Beobachtungen zurückgegeben werden. Ist diese Frist überschritten, wird das Inventar als angemessen angesehen. Falls der Urlaubsgast Zugriff auf einen Briefkasten benötigt, muss er die Agentur mindestens zwei Wochen vorm Reiseantritt darüber informieren, damit diese ausreichen Zeit hat die Informationen diesbezüglich weitergeben zu können.

§ 7 - AUFENTHALTSBEDINGUNGEN
Wünscht der Urlaubsgast seinen Aufenthalt zu verlängern, muss er seine Anfrage mindestens 3 Tage vor Beendigung seiner Mietzeit stellen. Wenn die Verlängerung ermöglicht ist, so ist die zu zahlende Summe sofort zu entrichten. Wenn der Urlaubsgast jedoch die Räumlichkeiten nicht zeitgemäß freigibt (siehe § 1 - Vertragslaufzeit), wäre er verpflichtet, eine für den im ursprünglichen Vertrag nicht vorhergesehenen Zeitraum fällige Belegungsgebühr zu zahlen, da der Nachmieter bei seiner Ankunft beeinträchtigt wäre und somit eine Schadensgebühr für sich beanspruchen kann.
Der Urlaubsgast muss dringende und notwendige Sanierungs- oder andere Renovierungsarbeiten in der Unterkunft während seinem Aufenthalt ohne Schadensaufwand hinnehmen und zulassen.
Bei einem Mehrfamilienhaus muss sich der Urlaubsgast an die Regeln der Hausverwaltung halten.
Falls das Grundstück des gemieteten Objektes von einem Gärtner oder Gartenunternehmen gepflegt wird, versuchen die Agentur oder der Eigentümer den Urlaubsgast im Rahmen des Möglichen über etwaige Eingriffe zu informieren. Der Urlaubsgast duldet jede Arbeit im Garten, um nicht die Planung des Gärtners zu kompromittieren.
Der Urlaubsgast verpflichtet sich dazu die sanitären Einrichtungen oder Abwassersysteme nicht zu verstopfen, um zusätzliche Kosten bei der Beendigung der Mietlaufzeit zu vermeiden.
Die Agentur oder Eigentümer sind nicht verantwortlich für Internet-, Strom- oder Wasserausfälle, welche durch das öffentliche Netz verursacht werden.
Der Urlaubsgast kann bei Kündigung des Mietvertrags die Unterkunft in keinem Fall weder untervermieten noch das Mietverhältnis ohne Einwilligung der Agentur abbrechen. Der Urlaubsgast hat die Ruhe in der Nachbarschaft zu wahren.
Falls nicht anders angegeben, verfügt die Ferienunterkunft über keine Bettwäsche, Duschvorleger, Geschirrtücher oder Handtücher.
Die Räumlichkeiten können nur von der im § 1 - Vertragslaufzeit genannten Personenanzahl inklusive Kinder belegt werden. Sollte die Anzahl der Personen übersteigen, so ist eine vorherige Absprache mit der Agentur notwendig, um dessen Zustimmung einzuholen. Im Falle einer Zusage, kann die Agentur einen Pauschalbetrag erhaben.
Ohne die Zustimmung der Agentur sind keine Tiere in der Unterkunft zugelassen. Für den Fall, dass die Agentur ein Haustier akzeptiert (Hund, Katze), ist vom Urlaubsgast zu sorgen, dass sein Haustier keine Schäden in der Unterkunft verursacht, die Nachbarn nicht belästigt und nie unbeaufsichtigt bleibt.
Rauchen oder Dampfrauchen ist in der Unterkunft (einschließlich ihres Außenbereichs) verboten.
In der Ferienunterkunft ist die Nutzung des Telefons als Festnetzverbindung und das Aufladen eines Hybrid oder Elektroautos untersagt. Kostenpflichtige Abos für Fernseherpakete dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung abgeschlossen werden.
Nur die Gebrauchsgegenstände, welche ausdrücklich und schriftlich in der Objektbeschreibung angegeben sind, dürfen/können verwendet werden. Kamine oder Heizöfen z. B., welche nicht angegeben sind, sind in diesem Fall nur als Dekoration zu betrachten.
Wenn der Urlaubsgast die hier aufgeführte oder andere Unterkünfte vom selben Vermieter auch im Folgejahr zu mieten wünscht, verpflichtet es sich dazu dies über die Vermittlung der Agentur vorzunehmen.

§ 8 - ABREISEFORMALITÄTEN
Am Tag der Abreise erfolgt eine Objektabnahme, welche einem Protokoll unterliegt. Der Urlaubsgast muss alle verstellten Gegenstände in die vorgesehenen Räume zurückstellen. Er muss für alle beschädigten oder fehlenden Gegenstände aufkommen, für die er während dem Aufenthalt verantwortlich ist. Wenn die aufzukommende Summe über den Kautionsbetrag liegt, so ist der Urlaubsgast ausdrücklich dazu verpflichtet die Differenz zu begleichen. Der Urlaubsgast muss der Agentur mindestens 3 Tage im Voraus über die Formalitäten zur Abreise informieren (außer bei Kurztrips).
Die Agentur behält sich das Recht vor alle Formalitäten nach der Abreise des Urlaubgasts abzuschließen. In diesem Fall wird die Mietkaution so schnell wie möglich innerhalb und spätestens von 60 Tagen nach der Abreise zurückerstattet. Der Urlaubsgast muss die Unterkunft im sauberen Zustand übergeben, dazu gehören auch das Geschirr, die Haushaltsgeräte, Teppiche, Müllentsorgung etc. Die Nichteinhaltung dieser Klausel zieht Gebühren für die Instandsetzung nach sich.
Die Agentur behält sich das Recht vor die Bedingungen falls notwendig anzupassen.

§ 9 - GERICHTSSTAND
Für die Ausführung des vorliegenden Vertrags wählen die unterzeichnenden Parteien als Standort die Büros der Agentur und vereinbaren, dass im Falle einer Anfechtung das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die gemietete Unterkunft liegt.

§ 10 - VERBRAUCHERMEDIATION - GÜTLICHE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Vertrags wird der Mieter, sofern er ein "Verbraucher" im Sinne des einleitenden Artikels des Verbraucherschutzgesetzes ist, darüber informiert, dass er sich auf schriftlichtem Weg an den Verbraucherschlichter wenden kann.
CM2C - 49 Rue de Ponthieu - 75008 Paris
Oder auf elektronischem Weg, indem er das entsprechende Formular auf der CM2C-Website ausfüllt:
cm2c

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